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Protokoll:     1. Treffen auf Ortsebene Gemeinde Ribbesbüttel für die Orte Vollbüttel, Klein Vollbüttel, Warmbüttel und Druffelbeck

Datum:           10.10.2019

Ort:                 Raiffeisengebäude Vollbüttel

Uhrzeit:          19:00 Uhr - 20.30 Uhr

Teilnehmer:     Liste der Teilnehmer (in der Gemeinde einsehbar)

Tagesordnung

 

  1. Begrüßung, Vorstellungsrunde und kurze Einführung in die Thematik
  2. Abgleich der ortsbezogenen Maßnahmenansätze auf der Grundlage der Ortsbegehungen für die Orte Vollbüttel, Klein Vollbüttel, Warmbüttel und Druffelbeck, ggfs. Ergänzung
  3. Weitere Vorgehensweise und allgemeine Aussagen zu den Förderkonditionen

                       

  1. 1. Begrüßung, Vorstellungsrunde und kurze Einführung in die Thematik

Herr Buske begrüßt die anwesenden Teilnehmer im Raiffeisengebäude in Vollbüttel und eröffnet die 1. Arbeitsgruppensitzung der Dorfentwicklung für die Orte Vollbüttel, Klein Vollbüttel, Warmbüttel und Druffelbeck. Im Anschluss daran geben Frau Traub und Herr Broja Hinweise zum Förderprogramm der Dorfentwicklung, zum weiteren Planungsablauf sowie weiteren Fördermöglichkeiten, die sich im Rahmen der ZILE Richtlinie für die Dorfregion Ribbesbüttel und Rötgesbüttel ergeben können.

Ablauf der Arbeitsgruppensitzungen

Die jeweiligen Arbeitsgruppensitzungen dauern ca. 2 Stunden. Grundsätzlich sind die Sitzungen offen für alle. Weitere interessierte Teilnehmer können sich über die Gemeinde Ribbesbüttel (Telefon Frau Ryll: 05374/3794, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..) jederzeit gerne anmelden.

Die Protokollführung übernimmt das Planungsbüro. Die Einladungen zu den thematischen Arbeitsgruppensitzungen und die Verteilung der Protokolle erfolgt über die Gemeinde.

Folgende Termine fanden bisher im Rahmen der Planerarbeitung statt: 

Juni 2019      Auswahl des Planungsbüros

Juli                Auftaktveranstaltung – Bildung der fünf thematischen Arbeitsgruppe(n)

  1. Soziales Leben und Daseinsvorsorge,
  2. Mobilität und Straßenraum,
  3. Bautradition und Siedlungsentwicklung,
  4. Ökologie und Umwelt,
  5. Wirtschaft und Tourismus

31.08.             Ortsbegehungen

30.09.            örtliche Versammlung in Rötgesbüttel

07.10.            örtliche Versammlung in  Ribbesbüttel/Ausbüttel

10.10.             örtliche Versammlung Druffelbeck, Klein Vollbüttel, Vollbüttel, Warmbüttel

  1. Abgleich der ortsbezogenen Maßnahmenansätze auf der Grundlage der Ortsbegehungen für die Orte Vollbüttel, Klein Vollbüttel, Warmbüttel und Druffelbeck, ggfs. Ergänzung

Im Rahmen der 1. Sitzung auf Ortsebene wurden die Ergebnisse aus der Ortsbegehung, die die Orte Vollbüttel, Klein Vollbüttel, Warmbüttel und Druffelbeck betreffen, reflektiert bzw. weitere Maßnahmenansätze diskutiert.

Folgende öffentliche Maßnahmenbereiche werden den folgenden thematischen Arbeitsgruppensitzungen (AK) zugeordnet und dort vertiefend behandelt:

Gemeinde Ribbesbüttel:

Vollbüttel:

  • Gestaltung des Festplatzes (AK Soziales Leben und Daseinsvorsorge*)
  • Nachnutzung ehem. Jugendtreff (AK Soziales Leben und Daseinsvorsorge*)
  • Errichtung einer Außenbühne (AK Wirtschaft und Tourismus*)
  • Anlage einer zentralen Spiel- und Freifläche (AK Soziales Leben und Daseinsvorsorge*)
  • Anlage einer Obstbaumwiese (AK Ökologie und Umwelt ***)
  • Innerörtliche Verkehrsberuhigungen (AK Mobilität und Straßenraum**)
  • Ergänzung: Aufwertung und Ergänzung der Räumlichkeiten vom Sportheim (AK Soziales Leben und Daseinsvorsorge*)

Klein Vollbüttel:

  • Klein Vollbütteler Weg (AK Mobilität und Straßenraum**)
  • Burghardseiche (AK Ökologie und Umwelt ***)
  • Renaturierung der Vollbütteler Riede (AK Ökologie und Umwelt ***)

Warmbüttel:

1            Gestaltung des Straßenseitenraumes (AK Mobilität und Straßenraum**)

Druffelbeck:

  • Zentraler Informations- und Aufenthaltsbereich (Soziales Leben und Daseinsvorsorge*)
  • Anlage eines Wendebereiches (AK Mobilität und Straßenraum**)

Ansprechpartner / Moderation Planungsbüro Warnecke

*          Herr Broja

**         Frau Traub

***       Frau Frühauf

  1. Weitere Vorgehensweise und allgemeine Aussagen zu den Förderkonditionen

Geplanter Ablauf der Erarbeitung der Dorfentwicklungsplanung:

bis März 2020          Thematische Arbeitsgruppensitzungen  

Mai                            Auslegung des Planentwurfes; Beteiligung der                                    Öffentlichkeit/Träger öffentlicher Belange

Juni                            Beschluss des DE Planes in den Gemeinderäten

Juni                            Beginn erster Beratungen für die Antragstellung

Juli                             whs. Genehmigung des Dorfentwicklungsplanes

Juni                            Bürgerinformation zur Planung und zur Förderung /

15.09.                         Beantragung erster Vorhaben (2021/2022)

                                    Förderzeitraum zunächst whs. bis 2026

Beantragung jeweils jährlich zum 15. Sept

 

Förderkonditionen im Rahmen der Dorfentwicklung

  • Förderung für Gemeinden richtet sich nach sog. Steuereinnahmekraft
  • Förderquoten für kommunale Projekte (incl. Umsatzsteuer)
  • Gemeinde Rötgesbüttel z.Z. 63 %
  • Gemeinde Ribbesbüttel z.Z. 53 %
  • Samtgemeinde Isenbüttel und Papenteich z.Z. 53 %
  • Kirchengemeinden 35 %
    • ergibt sich eine Erhöhung um 10 % bei inhaltlicher Zuordnung zu den Zielen des ILE Südkreis
    • Bei baulichen Anlagen bestehen für Gemeinden Förderhöchstsummen von 150.000 bis 500.000 EURO.

Vorstellung der förderfähigen Gebäude

Auf der einen Seite soll durch die Förderung die historische Bausubstanz gesichert und erhalten bleiben, so dass die unverwechselbare gewachsene Struktur eines jeden Dorfes für die Bewohner im Sinne einer eigenen Identität erlebbar bleibt. Andererseits geht es darum, dass die historischen Gebäude aber auch den zeitgemäßen Ansprüchen hinsichtlich Wohnen und Arbeiten genügen können, um die Benutzbarkeit für die Bewohner entsprechend attraktiv auszubilden.

Im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms des Landes Niedersachsen werden private Maßnahmen zur Erhaltung, Gestaltung und Verbesserung ländlicher, das Ortsbild prägender Bausubstanz, Umnutzungen von ehemals landwirtschaftlicher Bausubstanz sowie Maßnahmen zur Freiraumgestaltung gefördert.

Grundsätzlich förderfähig sind:

  • alle landwirtschaftlich genutzten Gebäude

                      (unabhängig vom Baualter)

  • ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäude

                (ca. bis Ende der 1950er Jahre)

  • ortsbildprägende Gebäude (z.B. Baudenkmale)
  • Gebäude, die der Dorfgemeinschaft dienen (z.B. DGH, Feuerwehr, Schützenhaus)

Protokoll erstellt am 30.10.2019

Anlage Ortsbegehungskarten